Schroffenegger & Mößlang GesnbR ist bemüht, die Website und Webanwendung Matholino unter matholino.com barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich und rechtliche Grundlage
Diese Erklärung gilt für die öffentlich zugänglichen Seiten und die nach einer Anmeldung nutzbare Webanwendung von Matholino. Wir orientieren uns am österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), am Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), an der europäischen Norm EN 301 549 sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.
Beschreibung der Dienstleistung
Matholino ist eine browserbasierte Mathematik-Übungsplattform für Kinder, Familien, Lehrpersonen und Schulen. Nach der Registrierung können Konten und Lernende verwaltet, Übungsmodule genutzt und Lernfortschritte angezeigt werden. Matholino Plus erweitert den verfügbaren Funktionsumfang. Der entgeltliche Abschluss erfolgt je nach Kundengruppe online über Stripe oder für Lehrpersonen und Schulen per Bestellung auf Rechnung; Bestätigungen und Vertragsunterlagen werden per E-Mail übermittelt.
Stand der Vereinbarkeit
Matholino ist wegen der nachstehend genannten Einschränkungen teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die zentralen Navigations-, Registrierungs-, Anmelde-, Verwaltungs- und Bestellabläufe wurden auf Tastaturbedienbarkeit, verständliche Beschriftungen, Fokusführung, Kontraste und Vergrößerung geprüft.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Bedienung der wesentlichen Navigation und Formulare mit der Tastatur
- sichtbare Fokusmarkierungen, Sprunglink und Fokusführung bei Seitenwechseln
- semantische Überschriften, Bereiche, Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen
- Alternativtexte und zugängliche Namen für wesentliche Bilder, Symbole und Bedienelemente
- ausreichende Farbkontraste und zusätzliche Kennzeichnung wichtiger Zustände neben Farbe
- responsive Darstellung und Nutzung bei Vergrößerung ohne grundlegenden Funktionsverlust
- korrekte Seitentitel und Sprachkennzeichnung sowie Statusmeldungen für assistive Technologien
- keine verpflichtenden Zeitlimits in den Lern- und Bestellabläufen
Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne räumliche, geometrische oder stark visuelle Mathematikübungen sind mit Screenreadern noch nicht in jeder Aufgabenvariante gleichwertig verständlich oder bedienbar.
- Für manche mathematische Grafiken, Animationen und interaktiven Darstellungen besteht noch keine vollständig gleichwertige textliche Alternative.
- In einzelnen älteren Übungsabläufen werden Zustandsänderungen von assistiven Technologien noch nicht immer optimal angekündigt.
- Automatisch erzeugte Vertrags- und Rechnungs-PDFs sind derzeit noch nicht durchgängig als vollständig strukturierte, getaggte PDF-Dokumente verfügbar.
Die Behebung dieser Einschränkungen wird schrittweise priorisiert. Wenn Sie einen Inhalt oder eine Unterlage in einer besser zugänglichen Form benötigen, stellen wir nach Möglichkeit eine geeignete Alternative bereit.
Erstellung und Prüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Die Bewertung umfasste interne Codeprüfungen, automatisierte Barrierefreiheitstests, Kontrast- und Vergrößerungsprüfungen sowie manuelle Tastaturtests auf öffentlichen und angemeldeten Seiten. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen und im Zuge weiterer Prüfungen aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, schreiben Sie uns bitte mit dem Betreff „Barrierefreiheit Matholino“.
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 650 6850 007
Bitte beschreiben Sie die betroffene Seite, die verwendete Funktion und die aufgetretene Barriere möglichst genau. Wir prüfen Ihre Rückmeldung und antworten so rasch wie möglich.
Marktüberwachung und Durchsetzung
Hinweise auf eine mögliche Nichtkonformität einer vom BaFG erfassten Dienstleistung können an die zuständige Marktüberwachungsbehörde gerichtet werden:
Sozialministeriumservice – Landesstelle OberösterreichGruberstraße 63, 4021 Linz
[email protected]
sozialministeriumservice.at
Unabhängig davon kann bei behaupteter Diskriminierung wegen einer Behinderung ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice beantragt werden.